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Verwirrung um die GEMA-Vermutung

Spezial/Schwerpunkt von Markus Biedermann
veröffentlicht am 09.02.2007

gema feromon

Verwirrung um die GEMA-Vermutung

Reizthema GEMA

Für die ein oder andere Verwirrung und Aufregung sorgt derzeit die Rechteverwertungs-gesellschaft GEMA.

Für die ein oder andere Verwirrung und Aufregung sorgt derzeit die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA. Da gibt es zum Beispiel die bisher noch rechtlich umstrittenen Plattformen für (Musik-)Videos wie u.a. youTube, Webspeicherdienste wie rapidshare.de oder Online-Dienste wie MP3flat.com, die es ihren Kunden ermöglichen, Radiosendungen im Internet aufzuzeichnen und anschließend als MP3 herunterzuladen. Gesucht wird eine Handhabe. Im letztgenannten Fall ist dies beispielsweise eine einstweilige Verfügung. Ziel der GEMA bei ihrem Vorgehen gegen rapidshare ist offenbar ein Pauschalvergütungs-Abkommen, so vermutet Johnny Haeusler auf dem Weblog Spreeblick.

Nicht minder verwirrend ist, was der Band Feromon aus dem regioactive.de- Artist-Pool vor kurzem ins Haus flatterte. Das Schreiben der GEMA Bezirksdirektion Stuttgart bezog sich auf die drei Hörproben der Band, die auf deren Webseite zu finden sind:

"Bitte beachten sie …, dass diese Nutzung von Musik ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für den sie die notwendigen Nutzungsrechte erwerben und eine Vergütung entrichten müssen. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft der Urheberrechte der Musikurheber räumt ihnen die Rechte ein und erhebt im Namen der Musikurheber die Vergütung. Die einfachste und kostengünstigste Art die Rechte zu erlangen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages."

Ein solcher Vertrag hätte sich auf 70€ zzgl. 7% USt pro Jahr und URL belaufen. Jedoch ist keiner der Mannheimer Musiker, noch Feromon als Band, Mitglied bei der GEMA. Warum also dieses Schreiben?

Es gilt in jedem Fall: Wenn ihr als Band, Texter, Komponist und somit auch eure Songs (also: eigene Songs, keine Coversongs!) nicht bei der GEMA gemeldet seid, dann dürft ihr selbstverständlich auch das eigene Material auf der eigenen Webseite veröffentlichen. Dies gilt selbst in dem Falle, dass eines der Bandmitglieder bei der GEMA ist, sofern dieses Bandmember eben weder Komponist noch Texter der betreffenden Titel ist.

Ein kurzer Anruf des Bassisten und registrierten Domaininhabers Markus in Stuttgart brachte die Erklärung: Derzeit würden sehr viele Homepage-Betreiber angeschrieben und dabei die Einzelfälle zuvor nicht genau gesichtet. Die Beweislast, dass die im Schreiben benannte Forderung die Mannheimer Band nicht betrifft, liegt dennoch bei den Musikern. Hier greift nämlich genau wie bei Veranstaltungen die so genannte GEMA-Vermutung:

"Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht. Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen."

Die Indie-Band erhielt nun ein zweites Schreiben, das dies bestätigt: "Da auch bei der Nutzung von Musik auf Internetseiten eine tatsächliche Vermutung (GEMA-Vermutung) dafür spricht, dass zumindest teilweise GEMA-geschütztes Repertoire Verwendung findet, bitten wir noch um ergänzende Angaben." Das neuerliche Schreiben mit Formular in den Anlagen muss von dem Webseitenbetreiber nun ausgefüllt, die Titel der 3 Songs und Komponist/Texter eintragen und dann alles zurück an die GEMA gesendet werden – wodurch dann alles geklärt sein sollte.

Der von der GEMA vorgeschlagene Vertrag für 70€ zzgl. 7% USt pro Jahr und URL richtet sich darüber hinaus nur an Webseitenbetreiber, die "relativ" wenig Musik anbieten (was sich im Rahmen von 10 bis 15 Minuten bewegen dürfte), wie uns ein Sachbearbeiter der Bezirksdirektion Stuttgart telefonisch mitteilte.

Licht ins relative Dunkel der GEMA-Modelle zu bringen, zumindest über die online angebotenen Informationen hinaus, wird zur Zeit auch dadurch erschwert, dass bei der GEMA eine interne Umstrukturierung stattfindet. Laut den Informationen des Sachbearbeiters war bisher München für Belange rund um die (gewerbliche) Nutzung von Musik im Internet zuständig, zukünftig aber werden dies die einzelnen Bezirksdirektionen sein. Dort steht den lokalen Mitarbeitern allerdings die themenspezifische Schulung erst noch bevor, d.h. konkret, dass diese momentan ebenfalls keine näheren Auskünfte geben können. Innerhalb der nächsten 4-8 Wochen soll sich dies jedoch ändern.

Wer seine Musik nicht völlig frei von Rechten ins Internet entlassen will, sollte sich auch mit den Alternativen vertraut machen. Daher findet ihr auf regioactive.de demnächst einen ausführlichen Artikel über Creative Commons.

Eure Meinungen und Erfahrungen über und mit der GEMA könnt ihr über unsere Kommentarfunktion posten (Login erforderlich). Wir freuen uns über rege Beteiligung.

Artists

FEROMON

Indie aus Mannheim

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